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Allgemeine Einkaufsbedingungen von Hengstler

I. Allgemeine Bestimmungen



  1. Die vorliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) gelten für alle Bestellungen der Hengstler GmbH oder der Hengstler s.r.o. (nachfolgend „Hengstler“) bei ihren Geschäftspartnern und Lieferanten (nachfolgend „Verkäufer“). Die AEB gelten nur, wenn der Verkäufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  2. Die AEB gelten für alle Leistungen an Hengstler, insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen (im Folgenden auch: „Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob der Verkäufer die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft. Die AEB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge mit demselben Verkäufer, ohne dass Hengstler in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.
  3. Diese AEB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verkäufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Hengstler ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
  4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Verkäufers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.